Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 13. Dezember 2017 im Bundesgesetzblatt die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) veröffentlicht. Die neue Verordnung wird am 1. Juli 2018 in Kraft treten und von diesem Zeitpunkt an die Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sein.
Die DAkkS hat auf ihrem Portal wichtige Fragen und Antworten zur neuen AkkStelleGebV – unterteilt in sechs Themenkomplexe:
https://www.dakks.de/neue-akkstellegebv
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (12/2017)